Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Hinweis zur Verwendung dieses Dokuments
Diese Online-Fassung gibt Ihnen einen Überblick über den Inhalt des Auftragsverarbeitungsvertrags. Die rechtsverbindliche, unterschriftsreife Fassung erhalten Sie gemeinsam mit der Vertragsbestätigung per E-Mail als PDF zur beidseitigen Unterzeichnung. Dort werden insbesondere die Vertragsparteien, das Vertragsdatum und die Unterschriften ergänzt; die nachfolgenden Bestimmungen sind dann unveränderter Vertragsbestandteil.
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist der Kunde. Auftragsverarbeiter ist die CloudNow GmbH, Kaiser-Josef-Platz 52, 4600 Wels, Österreich.
§ 1 — Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der CloudFiles-Dienstleistung (Cloud-Speicher, Zusammenarbeit und die integrierte Office-Suite EuroOffice für Dokumente, Tabellen, Präsentationen und PDF) gemäß dem zugrunde liegenden Hauptvertrag einschließlich der AGB der CloudNow GmbH.
Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag gilt über das Ende des Hauptvertrags hinaus, bis die Daten nach Ablauf der Exportfrist gemäß § 12 gelöscht sind; für Daten, die aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten weiter aufbewahrt werden, gilt er bis zu deren Löschung fort.
§ 2 — Art und Zweck der Verarbeitung
Verarbeitungstätigkeiten umfassen ausschließlich: Speicherung, Übertragung, Bereitstellung, Versionierung und Sicherung der vom Verantwortlichen eingestellten Daten sowie — im Rahmen der integrierten Office-Suite EuroOffice — das Öffnen, Erstellen, Bearbeiten, gemeinsame Bearbeiten, Konvertieren und Rendern der unterstützten Dateien im Browser; jeweils zum Zweck der Erbringung der vereinbarten CloudFiles-Dienstleistung.
Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken des Auftragsverarbeiters, eine Auswertung der Inhalte oder ein Profiling findet ausdrücklich nicht statt.
§ 3 — Art der personenbezogenen Daten
Welche personenbezogenen Daten der Verantwortliche in die CloudFiles-Instanz einbringt, bestimmt er selbst. Typischerweise umfasst dies: Stammdaten, Kontaktdaten, Vertragsdaten, Inhalte aus Dokumenten sowie ggf. besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten bei Arztpraxen).
§ 4 — Kategorien betroffener Personen
Mitarbeiter:innen, Kund:innen, Mandant:innen, Patient:innen, Lieferant:innen, Geschäftspartner:innen und sonstige natürliche Personen, deren Daten der Verantwortliche im Rahmen seines Geschäftsbetriebs in CloudFiles verarbeitet.
§ 5 — Pflichten des Auftragsverarbeiters
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Diese Vereinbarung gilt als grundlegende Weisung; weitergehende Weisungen werden schriftlich (auch per E-Mail) erteilt. Ist der Auftragsverarbeiter der Auffassung, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzbestimmungen verstößt, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich (Art. 28 Abs. 3 letzter Unterabsatz DSGVO).
Mitarbeiter:innen des Auftragsverarbeiters, die mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, sind nachweislich zur Vertraulichkeit verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.
Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ohne unangemessene Verzögerung, spätestens innerhalb von 24 Stunden ab nachweislicher Kenntnisnahme. Die Meldung enthält Art der Verletzung, betroffene Datenkategorien, Anzahl der betroffenen Personen und ergriffene Gegenmaßnahmen.
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35 DSGVO) und vorherigen Konsultationen mit der Datenschutzbehörde (Art. 36 DSGVO).
Nach Vertragsende stehen die Daten dem Verantwortlichen 30 Tage lang zum Export zur Verfügung; anschließend löscht der Auftragsverarbeiter sie nach dem dokumentierten Löschkonzept und bestätigt die Löschung schriftlich (§ 12).
§ 6 — Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Der Auftragsverarbeiter hat folgende technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO implementiert:
a) Vertraulichkeit — Zutrittskontrolle zu den Rechenzentren (personenbezogene Zutrittsberechtigungen, Zutrittsprotokollierung, Videoüberwachung). Zugangskontrolle zu Systemen durch Mehrfaktor-Authentifizierung und rollenbasierte Berechtigungen. Zugriffskontrolle auf Datenebene durch granulare Rechtevergabe; Audit-Log in den Paketen Business und Enterprise.
b) Integrität — Datenübertragung verschlüsselt mit TLS 1.3; Speicherung verschlüsselt mit AES‑256. Eingabe- und Veränderungsprotokollierung über das Audit-Log in den Paketen Business und Enterprise. Zusätzliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist in den Paketen Business und Enterprise verfügbar.
c) Verfügbarkeit und Belastbarkeit — Redundante Hardware auf Netz-, Server- und Speicherebene. Tägliche Off-site-Backups, stündliche Snapshots. Disaster-Recovery-Plan mit dokumentierten Wiederherstellungsverfahren. SLA-zugesicherte Verfügbarkeit 99,9 % bis 99,985 % je nach Paket.
d) Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung — regelmäßige Überprüfung des Informationssicherheits-Managementsystems (Orientierung an ISO 27001), regelmäßige Schwachstellen-Scans und Penetrationstests sowie regelmäßige Datenschutz-Audits; Intervalle und Nachweise stellt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen auf Anfrage bereit.
e) Pseudonymisierung und Verschlüsselung — Speicherung erfolgt verschlüsselt; Backups werden ebenfalls verschlüsselt aufbewahrt. Eine Pseudonymisierung der Inhaltsdaten ist im Standardbetrieb nicht erforderlich, da Inhalte vom Auftragsverarbeiter weder ausgelesen noch ausgewertet werden.
§ 7 — Unterauftragsverarbeiter
Der Auftragsverarbeiter erbringt Hosting, Storage, Netzwerk und Backup im Eigenbetrieb in den CloudNow-Rechenzentren an den Datenstandorten Wien und Innsbruck (Österreich); insoweit besteht keine Unterauftragsverarbeitung. Für die Verarbeitung von Kundeninhalten werden derzeit keine externen Unterauftragsverarbeiter eingesetzt.
Hinweis: Die Zahlungsabwicklung über Stripe Payments Europe Limited (Dublin, Irland) betrifft ausschließlich Stamm-, Rechnungs- und Zahlungsdaten des Verantwortlichen im Rahmen des Hauptvertrags, nicht die in CloudFiles gespeicherten Inhalte betroffener Personen; sie ist nicht Gegenstand dieser Auftragsverarbeitung und wird in der Datenschutzerklärung beschrieben.
Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über jede beabsichtigte Veränderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter rechtzeitig per E-Mail. Der Verantwortliche kann der Veränderung innerhalb von 30 Tagen widersprechen. Setzt der Auftragsverarbeiter künftig weitere Auftragsverarbeiter ein, erlegt er ihnen vertraglich dieselben Datenschutzpflichten auf, die in diesem Vertrag festgelegt sind (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).
§ 8 — Datenstandort und Drittlandtransfer
Kundendateien und die zugehörigen Inhaltsdaten werden ausschließlich an den CloudFiles-Datenstandorten Wien und Innsbruck (Republik Österreich) verarbeitet. Für die Zahlungsabwicklung verarbeitet Stripe Payments Europe Limited die hierfür erforderlichen Vertrags-, Abrechnungs- und Zahlungsdaten des Verantwortlichen nach Maßgabe der Datenschutzerklärung; Kundeninhalte sind davon nicht betroffen.
Eine Übermittlung von Kundeninhalten in Drittländer findet nicht statt. Sollte künftig ein Unterauftragsverarbeiter in einem Drittland eingesetzt werden, erfolgt dies nur nach § 7 und auf Grundlage geeigneter Garantien gemäß Art. 44 ff. DSGVO.
Die CloudNow GmbH ist nach eigener rechtlicher Einordnung nicht unmittelbar dem US CLOUD Act unterworfen. Anfragen von Drittstaaten-Behörden werden nach österreichischem und europäischem Recht geprüft; rechtlich unzulässige Anfragen werden abgewiesen. Gesetzlich verbindliche Anordnungen zuständiger österreichischer oder europäischer Behörden bleiben unberührt.
§ 9 — Kontroll- und Auditrechte
Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen durch den Auftragsverarbeiter zu überprüfen. Dies erfolgt regelmäßig durch:
a) jährlich aktualisierte Selbstauskünfte des Auftragsverarbeiters (Bestätigung der TOM und ISO-27001-Rezertifizierung), und
b) auf gesonderten Wunsch Vor-Ort-Audits in den Räumlichkeiten der CloudNow GmbH. Diese sind mit angemessener Frist (mindestens 14 Tage) anzukündigen und während der Geschäftszeiten durchzuführen. Eingriffe in den laufenden Betrieb sind dabei zu vermeiden.
Audits können auch durch unabhängige sachverständige Dritte durchgeführt werden, die jeweils zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und nicht in Konkurrenz zum Auftragsverarbeiter stehen.
§ 10 — Datenpannen-Meldepflicht
Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden ab nachweislicher Kenntniserlangung, von jeder Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 DSGVO).
Die Meldung erfolgt schriftlich an die vom Verantwortlichen benannte Datenschutz-Kontaktstelle und enthält mindestens: Beschreibung der Art der Verletzung, betroffene Kategorien von Daten und Personen, betroffene Datensätze (geschätzt), wahrscheinliche Folgen sowie ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen zur Eindämmung.
§ 11 — Haftung
Die Haftung des Auftragsverarbeiters richtet sich nach Art. 82 DSGVO sowie den ergänzenden Bestimmungen des Hauptvertrags einschließlich der AGB der CloudNow GmbH.
Der Auftragsverarbeiter haftet insbesondere für Schäden, die durch eine nicht den DSGVO-Vorgaben entsprechende Verarbeitung oder durch Verletzung seiner Pflichten nach diesem Vertrag entstehen.
§ 12 — Beendigung und Datenrückgabe
Nach Beendigung des Hauptvertrages wird der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten dem Verantwortlichen 30 Tage lang auf Anfrage an office@cloudnow.at zum Export zur Verfügung stellen. Mit Vertragsende sperrt der Auftragsverarbeiter das Benutzerkonto. Eine frühere Löschung kann der Verantwortliche jederzeit verlangen. Eine Export-Anfrage kann bereits vor Vertragsende gestellt werden, ist aber nicht erforderlich.
Nach Ablauf der Exportfrist erfolgt die Löschung nach dem dokumentierten Löschkonzept, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Löschung wird dem Verantwortlichen schriftlich bestätigt.
Eine über die Vertragsbeendigung hinausgehende Aufbewahrung durch den Auftragsverarbeiter erfolgt nur dann, wenn diese aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (z. B. handels- oder steuerrechtlich) zwingend erforderlich ist. Diese Daten bleiben gegen Zugriff geschützt.
§ 13 — Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform (auch per E-Mail). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wels, Österreich.
Fußnoten
- CloudFiles unterstützt durch Datenstandort, Auftragsverarbeitungsvertrag sowie technische und organisatorische Maßnahmen eine DSGVO-konforme Verarbeitung. Ob eine konkrete Verarbeitung rechtskonform ist, hängt insbesondere von Verarbeitungszweck, Rechtsgrundlage, Konfiguration, Berechtigungen und tatsächlicher Nutzung durch den Verantwortlichen ab. Zurück zum Text
- Vertraglich zugesagt ist die Verfügbarkeit je Paket laut Service Level Agreement: CloudFiles Single 99,9 %, Business 99,985 %, Enterprise 99,985 %. Der Wert von 99,98 % ist die über die letzten zwölf Monate gemessene Verfügbarkeit unserer Rechenzentren und keine Zusage für die Zukunft. Maßgeblich für Messmethode, Ausnahmen und Service-Gutschriften ist das Service Level Agreement. Zurück zum Text