Erklärung zur Barrierefreiheit
Verpflichtung
Die CloudNow GmbH ist bemüht, ihre Website cloudfiles.app und alle dort angebotenen Inhalte im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), der Norm EN 301 549 bzw. den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA) sowie dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website cloudfiles.app sowie die unter dieser Domain bereitgestellte Produktinformations- und Bestell-Anwendung CloudFiles.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ teilweise vereinbar. Die nicht vereinbaren Inhalte und Funktionen sind unter „Nicht barrierefreie Inhalte“ aufgeführt.
Umgesetzte Barrierefreiheits-Maßnahmen
Folgende Maßnahmen sind auf cloudfiles.app implementiert:
- Semantisches HTML mit eindeutigen Strukturelementen (Header, Hauptbereich, Navigation, Fußbereich).
- Sprung-Link „Zum Inhalt springen“ als erstes fokussierbares Element für Tastaturnutzer:innen am Seitenanfang.
- Vollständige Tastaturbedienbarkeit aller interaktiven Elemente mit gut sichtbarem Fokusindikator (3 px türkiser Rahmen).
- ARIA-Attribute (aria-label, aria-expanded, aria-modal, role="dialog", role="radiogroup" für die Preis-Umschalter) an Menüs, Dialogen, Akkordeons und Slidern.
- Klick- und Tippflächen von mindestens 44 × 44 px bei Buttons, FAB, Slider-Pfeilen, Schließen-Schaltflächen und Formularfeldern; kleinere Ziele verbleiben bei Navigations- und Footer-Links, Preisoptionen, Slider-Punkten und Textlinks (siehe „Nicht barrierefreie Inhalte“).
- Referenzlogo-Lauftext: Für den durchgehenden visuellen Streifen werden die Logos mehrfach dargestellt; an Hilfsmittel weitergegeben wird nur der erste Durchgang, die Wiederholungen sind ausgeblendet und nicht mit der Tastatur erreichbar (geprüft am 6. September 2026: 19 Einträge, 76 dargestellte Kacheln, davon 19 für Screenreader lesbar). Die mehrfache Darstellung ist eine bewusst beibehaltene Abweichung von einer einfachen Auflistung; sie bleibt visuell erhalten und ist hier als bekannte Ausnahme dokumentiert.
- Skalierbarer Text bis 200 % ohne Funktionsverlust.
- Berücksichtigung der Systemeinstellung „prefers-reduced-motion“ — Animationen werden für Nutzer:innen mit Bewegungsempfindlichkeit reduziert.
- Konsequente Verwendung der Sprachattribute (lang="de-AT").
- Aussagekräftige Alternativtexte für funktionale Bilder (Logos, Inhaltsbilder); rein dekorative Hintergrundbilder sind via CSS eingebunden und werden von Screen-Readern nicht angekündigt.
- Farbkontraste im Fließtext erfüllen die WCAG-AA-Anforderung (Verhältnis ≥ 4,5 : 1).
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht bzw. nicht vollständig barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Anforderungen (WCAG 2.1 AA)
- Farbkontrast von Markenfarben (WCAG 1.4.3): Die markentypische türkise Farbe #17AF95 erreicht in mehreren Vorder-/Hintergrundkombinationen nicht das für normalen Text geforderte Kontrastverhältnis von 4,5:1. Gemessene Werte liegen je nach Hintergrund ungefähr zwischen 2,55:1 und 2,76:1. Betroffen sind unter anderem türkise Kategoriebezeichnungen und Textlinks auf hellem Hintergrund, weiße Texte und Links im türkisen Footer, einzelne Schaltflächenbeschriftungen, Preisangaben sowie Elemente des Cookie-Dialogs. Die Markenfarben sind verbindlich vorgegeben und werden bewusst unverändert verwendet; die genannten Kontrastwerte entsprechen deshalb an diesen Stellen nicht dem Zielwert der WCAG-Stufe AA. Dadurch können diese Inhalte für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen schwerer erkennbar sein.
- Links im Fließtext nur farblich gekennzeichnet (WCAG 1.4.1): Innerhalb von Absätzen sind Links allein durch die türkise Schriftfarbe vom umgebenden Text unterschieden; sie sind nicht zusätzlich unterstrichen und nicht anders ausgezeichnet. Betroffen sind unter anderem die Verweise auf die Abrechnung auf der Preisseite und den Paketseiten. Da die Markenfarben bewusst unverändert bleiben, kann die Unterscheidung für Menschen mit Farbfehlsichtigkeit erschwert sein.
- Cookie-Hinweis (WCAG 4.1.2): Der Einwilligungsdialog des Consent-Tools wird als Dialog (role="dialog", aria-modal) mit eindeutigem Namen ausgegeben, erhält beim Öffnen den Tastaturfokus und gibt ihn beim Schließen zurück. Die verwendete Bibliothek erzeugt einzelne Attribute, die von Prüfwerkzeugen als Hinweis gemeldet werden können; Bedienung und Vorlesen per Screen-Reader sind nicht beeinträchtigt.
- Slider (WCAG 2.1.1): Die horizontalen Slider in den Bereichen „Branchen“, „Preise“ und „Weitere Artikel“ sind primär für Touch- und Maus-Bedienung optimiert. Eine Tastaturnavigation ist über die Pfeil-Schaltflächen und die Punkt-Indikatoren möglich; die Wisch-Geste selbst lässt sich nicht alternativ über die Tastatur ausführen.
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Die vollständige Funktionalität setzt aktiviertes JavaScript voraus. Ohne JavaScript wird ein statischer Fallback-Hinweis mit Kontaktdaten angezeigt.
c) Inhalte Dritter außerhalb unseres Einflussbereichs
- Der eingebettete Stripe-Bezahlvorgang im Bestellprozess ist ein Drittanbieter-Element, dessen Barrierefreiheit außerhalb unseres unmittelbaren Einflussbereichs liegt. Stripe arbeitet kontinuierlich an der WCAG-Konformität seines Hosted-Checkouts; Kund:innen mit Hilfsmittelnutzung können alternativ telefonisch unter +43 50 152-0 bestellen.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die bestehenden Barrieren zu beheben. Zuletzt überprüft am 6. September 2026: automatisierter Test mit axe-core über alle 62 öffentlichen Seiten in zwei Bildschirmbreiten (1440 und 390 px) gegen die Regelsätze der WCAG 2.0, 2.1 und 2.2 in den Stufen A und AA, ergänzt um automatisierte Bedienprüfungen von Aufklappern, Slidern, Bildvergrößerung und Referenzlogo-Lauftext. Am 5. September 2026 wurden behoben: Beschriftungen, Pflichtkennzeichnung und Fehlerzuordnung im Bestellformular, Dialog-Semantik und Fokusführung von Cookie-Hinweis und Menüs, Slider-Bedienelemente mit deutschen Namen und ausreichenden Zielflächen, Tabellen mit Beschriftung und vorgelesenen Häkchen-Werten, korrigierte Überschriftenebenen für Hilfstechnologien, Cookie-Einstellungen im Footer als Schaltfläche mit Fokus-Rückgabe).
Klickflächen (WCAG 2.5.8): Einzelne Navigations- und Footer-Links, Preisoptionen, die Punkte der Screenshot-Slider und Textlinks unterschreiten die empfohlene Zielgröße von 44 × 44 px, da eine unsichtbare Vergrößerung dort zu Überlappungen oder Abschneiden führen würde. Sie bleiben per Tastatur und Zoom bedienbar.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 22. Mai 2026 erstellt. Grundlage der Erstellung ist ein Selbsttest, der von der CloudNow GmbH gemeinsam mit der gestaltenden Agentur MOREMEDIA® durchgeführt wurde. Geprüft wurden Tastaturbedienbarkeit, Screen-Reader-Verträglichkeit (VoiceOver auf macOS/iOS, NVDA auf Windows) sowie Farbkontraste mit dem axe-DevTools-Audit.
Die nächste Überprüfung ist für Mai 2027 vorgesehen.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie bei der Nutzung unserer Website behindern, oder wenn Sie Inhalte in einer barrierefreien Alternativform benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:
CloudNow GmbH
Kaiser-Josef-Platz 52
4600 Wels
Telefon: +43 50 152-0
E-Mail: office@cloudnow.at
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von fünf Werktagen zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Sollte unsere Reaktion Sie nicht zufriedenstellen, können Sie sich an die Schlichtungsstelle gemäß § 14 BGStG wenden:
Schlichtungsstelle für Behindertengleichstellung beim Sozialministeriumservice Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
Telefon: +43 1 711 00 – 0 E-Mail: office@sozialministeriumservice.at Web: www.sozialministeriumservice.gv.at
Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens wird versucht, eine Lösung für das Problem zu finden und so eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Für Beschwerden über die Barrierefreiheit unseres Online-Bestellprozesses nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist das Sozialministeriumservice als Marktüberwachungsbehörde zuständig. Das Schlichtungsverfahren nach § 14 BGStG ist kostenlos; Sie können sich dabei von der Behindertenanwaltschaft (www.behindertenanwalt.gv.at) oder einer Vertrauensperson begleiten lassen.
Fußnoten
- CloudFiles unterstützt durch Datenstandort, Auftragsverarbeitungsvertrag sowie technische und organisatorische Maßnahmen eine DSGVO-konforme Verarbeitung. Ob eine konkrete Verarbeitung rechtskonform ist, hängt insbesondere von Verarbeitungszweck, Rechtsgrundlage, Konfiguration, Berechtigungen und tatsächlicher Nutzung durch den Verantwortlichen ab. Zurück zum Text
- Vertraglich zugesagt ist die Verfügbarkeit je Paket laut Service Level Agreement: CloudFiles Single 99,9 %, Business 99,985 %, Enterprise 99,985 %. Der Wert von 99,98 % ist die über die letzten zwölf Monate gemessene Verfügbarkeit unserer Rechenzentren und keine Zusage für die Zukunft. Maßgeblich für Messmethode, Ausnahmen und Service-Gutschriften ist das Service Level Agreement. Zurück zum Text