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Der digitale Dokumentenraum für Haus­verwaltungen

Eigentümerinnen und Eigentümer brauchen die richtigen Unterlagen — nicht Zugriff auf den gesamten Verwaltungsbestand. Ein Objekt-Dokumentenraum trennt sauber.

Haus­verwaltungen arbeiten gleichzeitig mit Eigentümer­gemeinschaften, Mieterinnen und Mietern, Dienstleistern und Beiräten. Ein einziger großer Freigabeordner wird dieser Rollenvielfalt nicht gerecht — die Grundlagen dazu beschreibt „Haus­verwaltung digital“.

Ein digitaler Dokumentenraum sollte je Objekt und Zweck strukturiert sein: laufende Informationen, Abrechnungsunterlagen, Angebote, Protokolle und zeitlich begrenzte Projektbereiche. Persönliche Daten, die für eine Empfängergruppe nicht erforderlich sind, werden nicht allein deshalb freigegeben, weil sie im selben Dokumentenbestand liegen.

Das WEG 2002 enthält Pflichten der Verwaltung und Regelungen zur Abrechnung sowie zur Einsicht in Belege.1 Daraus folgt nicht, dass jede Person unbeschränkten Onlinezugriff auf sämtliche Objektunterlagen erhalten muss. Berechtigungsumfang und Bereitstellungsweg sind anhand des konkreten Anspruchs und des Datenschutzes zu gestalten.

EuroOffice kann Abrechnungserläuterungen, Protokolle, Informationsschreiben und geeignete Tabellen gemeinsam bearbeitbar machen. Der fachlich freigegebene Stand sollte danach klar gekennzeichnet und nur für die vorgesehene Gruppe veröffentlicht werden. Versio­nierung hilft bei der Nachvollzieh­barkeit, ersetzt aber keine formelle Prüfung. Wie solche Dokumente in EuroOffice aussehen, zeigen die Anwendungsbeispiele; die allgemeinen Prüfbereiche beschreibt „Datenschutzgerechte Cloud: Was Unternehmen wirklich prüfen müssen“.

CloudFiles für Immobilien und Haus­verwaltungen kann Objektordner, Gruppen und Freigaben abbilden (Cloud-Speicher und Freigaben). Im Pilotprojekt (Testzugang) werden mindestens Verwaltung, Eigentümervertretung, externer Dienstleister und eine Person ohne Objektberechtigung getestet — Letzteres als negativer Zugriffstest.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine wohn-, zivil- oder datenschutzrechtliche Beratung.

Quellen und Hinweise

  1. Wohnungseigentumsgesetz 2002, RIS, insbesondere die jeweils aktuelle Fassung der Regelungen zu Verwaltung und Abrechnung. Fachlich geprüft am 6. September 2026. Zurück zum Text
  2. CloudFiles unterstützt durch Datenstandort, Auftragsverarbeitungsvertrag sowie technische und organisatorische Maßnahmen eine DSGVO-konforme Verarbeitung. Ob eine konkrete Verarbeitung rechtskonform ist, hängt insbesondere von Verarbeitungszweck, Rechtsgrundlage, Konfiguration, Berechtigungen und tatsächlicher Nutzung durch den Verantwortlichen ab. Zurück zum Text (Stelle 1 von 2) Zurück zum Text (Stelle 2 von 2)
  3. Vertraglich zugesagt ist die Verfügbarkeit je Paket laut Service Level Agreement: CloudFiles Single 99,9 %, Business 99,985 %, Enterprise 99,985 %. Der Wert von 99,98 % ist die über die letzten zwölf Monate gemessene Verfügbarkeit unserer Rechenzentren und keine Zusage für die Zukunft. Maßgeblich für Messmethode, Ausnahmen und Service-Gutschriften ist das Service Level Agreement. Zurück zum Text