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Datenschutzgerechte Cloud: Was Unternehmen wirklich prüfen müssen

„DSGVO-konform4“ ist kein Gütesiegel für ein Produkt. Verantwortliche müssen Dienst, Zweck, Konfiguration und tatsächliche Nutzung zusammen bewerten.

Cloud-Anbieter werben häufig mit „DSGVO-konform4“. Die Formulierung kann leicht missverstanden werden: Ob eine konkrete Verarbeitung rechtmäßig ist, hängt nicht nur vom Produkt ab, sondern auch von Zweck, Rechtsgrundlage, Rollen, Konfiguration und Nutzung durch das verantwortliche Unternehmen.1 CloudFiles ist ein Produkt von CloudNow für Cloud-Speicher und browserbasierte Dokumentenbearbeitung mit EuroOffice und wird in diesem Beitrag anhand derselben sieben Prüfbereiche betrachtet wie jeder andere Dienst.

1. Rollen und Auftrags­verarbeitung

Zuerst ist zu klären, wer Verantwortlicher, Auftrags­verarbeiter oder gegebenenfalls eigenständig Verantwortlicher ist. Wird ein Anbieter als Auftrags­verarbeiter eingesetzt, verlangt Art. 28 DSGVO einen Vertrag mit bestimmten Mindestinhalten.2

2. Datenwege und Sub­dienstleister

Nicht nur die primäre Dateiablage zählt. Auch Sicherungen, Protokolle, Supportzugriffe, Vorschaudienste, E-Mail-Benachrich­tigungen und Office-Verarbeitung gehören in die Datenflussübersicht.

3. Angemessene Sicherheit

Art. 32 verlangt risikoorientierte technische und organisatorische Maßnahmen.3 Transportverschlüsselung, Speicherverschlüsselung und Ende-zu-Ende-Ver­schlüsselung schützen unterschiedliche Ebenen. Welche Kombination passt, hängt vom Szenario ab. Bei CloudFiles ist Ende-zu-Ende-Ver­schlüsselung ab dem Paket Business verfügbar; die Maßnahmen im Überblick stehen auf der Sicherheitsseite.

4. Berechtigungen und Lebenszyklus

Konten, Gruppen, Freigaben und Austritte müssen nach­vollziehbar steuerbar sein. Regelmäßige Zugriffsprüfungen sind genauso wichtig wie die erstmalige Einrichtung.

5. Betroffenen­rechte

Die Organisation braucht Prozesse für Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit. Eine Exportfunktion kann dabei helfen, ersetzt aber nicht die fachliche Suche und Zuordnung.

6. Sicherung und Wieder­herstellung

Backup, Versio­nierung und Papierkorb sind unterschiedliche Funktionen. Fristen und Wiederanlaufziele müssen zum Schutzbedarf passen und praktisch getestet werden.

7. Exit

Schon vor Vertrags­abschluss ist zu klären, wie Dateien, Versionen und Metadaten übernommen und Restdaten gelöscht werden. Der Cloud-Exit-Plan für KMU liefert dafür eine Arbeitsstruktur.

EuroOffice mitprüfen

EuroOffice ist Teil der CloudFiles-Arbeitsumgebung und deshalb Teil der Datenschutz- und Sicherheitsprüfung — die Office-Verarbeitung ist ein eigener Prüfschritt: Wo verarbeitet der Document Server Inhalte und temporäre Daten? Relevant sind Verarbeitungsorte, Protokolle, Freigaben und das Zusammenspiel mit Ver­schlüsselung. Die CloudFiles-Funktionsseite beschreibt diese Zusammenhänge je Paket; welche Prüffragen Gemeinden dafür in eine Beschaffung übernehmen können, zeigt die Cloud-Beschaffungs-Checkliste.

Prüfpunkte je Branche

Wie sich die sieben Bereiche in der Praxis einzelner Berufsgruppen darstellen, zeigen die Beiträge zu Ärzten und Praxen, zum Mandanten­geheimnis in der Kanzlei, zu Haus­verwaltungen, zu Insolvenzakten, zu Vereinen, zu Planungsbüros und zur Cloud-Migration für KMU.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Datenschutzberatung.

Quellen und Hinweise

  1. CloudFiles kann technische und organisatorische Voraussetzungen für eine datenschutzgerechte Nutzung bereitstellen; die Rechtmäßigkeit des konkreten Einsatzes bleibt von der verantwortlichen Organisation abhängig. Fachlich geprüft am 6. September 2026. Zurück zum Text
  2. DSGVO, Art. 28 und Österreichische Datenschutz­behörde: Pflichten von Auftragsverarbeitern. Fachlich geprüft am 6. September 2026. Zurück zum Text
  3. DSGVO, Art. 32. Fachlich geprüft am 6. September 2026. Zurück zum Text
  4. CloudFiles unterstützt durch Datenstandort, Auftragsverarbeitungsvertrag sowie technische und organisatorische Maßnahmen eine DSGVO-konforme Verarbeitung. Ob eine konkrete Verarbeitung rechtskonform ist, hängt insbesondere von Verarbeitungszweck, Rechtsgrundlage, Konfiguration, Berechtigungen und tatsächlicher Nutzung durch den Verantwortlichen ab. Zurück zum Text (Stelle 1 von 3) Zurück zum Text (Stelle 2 von 3) Zurück zum Text (Stelle 3 von 3)
  5. Vertraglich zugesagt ist die Verfügbarkeit je Paket laut Service Level Agreement: CloudFiles Single 99,9 %, Business 99,985 %, Enterprise 99,985 %. Der Wert von 99,98 % ist die über die letzten zwölf Monate gemessene Verfügbarkeit unserer Rechenzentren und keine Zusage für die Zukunft. Maßgeblich für Messmethode, Ausnahmen und Service-Gutschriften ist das Service Level Agreement. Zurück zum Text