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Mandanten­geheimnis in der digitalen Kanzlei

Digitale Verschwiegen­heit ist ein Prozess aus Technik, Vertrag und Kanzleiorganisation. Ein öster­reichischer Daten­standort ist ein Baustein davon.

§ 9 RAO verpflichtet Rechtsanwältinnen und Rechts­anwälte zur Verschwiegen­heit über anvertraute Angelegenheiten; auch Mitarbeitende sind einzubeziehen.1 Im digitalen Alltag betrifft das nicht nur den zentralen Akt, sondern auch E-Mail-Anhänge, Freigabelinks, lokale Downloads, mobile Geräte und Cloud-Dienste.

Pauschale Aussagen helfen wenig. Nicht jeder E-Mail-Anhang ist automatisch unverschlüsselt, nicht jeder Transferlink unwiderrufbar und nicht jeder Anbieter mit US-Bezug unzulässig. Entscheidend sind die konkrete Konfiguration und der Schutzbedarf.

Ein belastbarer Kanzlei-Workflow

Pro Mandat wird in CloudFiles für Rechts­anwälte und Kanzleien ein klar abgegrenzter Bereich angelegt. Interne Gruppen erhalten nur erforderliche Rechte. Externe Freigaben werden auf ausgewählte Dokumente, Empfänger und Zeitraum beschränkt. Nach Ende des Zwecks werden Links widerrufen und Konten deaktiviert. Zugriffe, Änderungen und Exporte werden im erforderlichen Umfang nach­vollziehbar gehalten.

CloudFiles wird nach Produktangabe von CloudNow in Wien und Innsbruck betrieben.2 Das kann Vertrag und Datenwege übersichtlicher machen; die eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen beschreibt die Sicherheitsseite, die allgemeinen Prüfbereiche der Beitrag „Datenschutzgerechte Cloud: Was Unternehmen wirklich prüfen müssen“. Die Vereinbarkeit mit § 9 RAO entsteht aber nicht allein durch den Standort, sondern durch den gesamten Kanzleiprozess.

Schrift­sätze gemeinsam mit EuroOffice bearbeiten

EuroOffice kann Schrift­sätze, Verträge und Tabellen im Browser öffnen und gemeinsam bearbeitbar machen. Kommentare und Änderungs­verfolgung vermeiden parallele Dateistände. Für komplexe Kanzleivorlagen, Makros und eingebettete Objekte ist ein dokumentierter Kompatibilitätstest erforderlich; die Methode beschreibt „Was Office-Kompatibilität wirklich bedeutet“. Ein praktisches Beispiel steht im Beitrag „Mandantendokumente sicher austauschen“.

Protokolle und Versionen können die Nachvollzieh­barkeit unterstützen, sind aber kein pauschaler Beweis für eine rechtliche Wirkung vor Gericht.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine berufs- oder datenschutzrechtliche Beratung.

Quellen und Hinweise

  1. Rechtsanwaltsordnung, § 9, RIS. Fachlich geprüft am 6. September 2026. Zurück zum Text
  2. Produktangabe von CloudNow zu CloudFiles, Stand 6. September 2026; Grundlage sind die aktuellen Angaben auf der Sicherheitsseite und in der Paketübersicht. Vertragliche Details regelt der Auftrags­verarbeitungs­vertrag. Fachlich geprüft am 6. September 2026. Zurück zum Text
  3. CloudFiles unterstützt durch Datenstandort, Auftragsverarbeitungsvertrag sowie technische und organisatorische Maßnahmen eine DSGVO-konforme Verarbeitung. Ob eine konkrete Verarbeitung rechtskonform ist, hängt insbesondere von Verarbeitungszweck, Rechtsgrundlage, Konfiguration, Berechtigungen und tatsächlicher Nutzung durch den Verantwortlichen ab. Zurück zum Text (Stelle 1 von 2) Zurück zum Text (Stelle 2 von 2)
  4. Vertraglich zugesagt ist die Verfügbarkeit je Paket laut Service Level Agreement: CloudFiles Single 99,9 %, Business 99,985 %, Enterprise 99,985 %. Der Wert von 99,98 % ist die über die letzten zwölf Monate gemessene Verfügbarkeit unserer Rechenzentren und keine Zusage für die Zukunft. Maßgeblich für Messmethode, Ausnahmen und Service-Gutschriften ist das Service Level Agreement. Zurück zum Text