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Mandantendokumente sicher austauschen: ein praxistauglicher Kanzlei-Workflow

E-Mail-Anhänge und offene Freigabelinks machen Verantwortlich­keiten unübersichtlich. Ein strukturierter Dokumentenraum schafft klarere Rollen.

Mandantinnen und Mandanten senden Unterlagen häufig per E-Mail, Mitarbeitende speichern Zwischenstände lokal und der finale Entwurf liegt unter mehreren Dateinamen vor. Das ist bequem, erschwert aber die Kontrolle darüber, wer welche Fassung erhalten hat.

§ 9 RAO verpflichtet Rechtsanwältinnen und Rechts­anwälte zur Verschwiegen­heit über anvertraute Angelegenheiten; die Pflicht erstreckt sich auch auf Kanzleipersonal.1 Bei extern betriebenen IT-Diensten kommen — je nach Rollenverteilung — insbesondere die Anfor­derungen an Auftrags­verarbeiter und die Sicherheit der Verarbeitung hinzu.2 Was das für die Kanzleiorganisation bedeutet, beschreibt „Mandanten­geheimnis in der digitalen Kanzlei“.

Ein praxistauglicher Ablauf beginnt mit einem eigenen Mandatsordner. Interne Gruppen erhalten abgestufte Rechte. Externe Personen bekommen nur Zugriff auf den benötigten Unterordner, möglichst zeitlich begrenzt. Nach Abschluss werden Links widerrufen und nicht mehr benötigte Konten deaktiviert. Die Kanzlei dokumentiert, wer Freigaben erstellen darf und wann Zugriffe überprüft werden.

EuroOffice ergänzt diesen Ablauf dort, wo Schrift­sätze, Tabellen oder Präsen­tationen gemeinsam bearbeitet werden. Kommentare und Änderungs­verfolgung können Abstimmungen nachvollziehbarer machen; die formale Freigabe eines Schriftsatzes bleibt jedoch ein eigener Kanzleiprozess. Bei komplexen Vorlagen, Makros und eingebetteten Objekten ist die Kompatibilität anhand echter, anonymisierter Musterdokumente zu testen (Prüfmethode).

CloudFiles für Rechts­anwälte und Kanzleien verbindet Dateiablage, Freigaben und EuroOffice. Ende-zu-Ende-Ver­schlüsselung ist ab Business verfügbar (Paketübersicht); die Sicherheitsmaßnahmen beschreibt die Sicherheitsseite, die allgemeinen Prüfbereiche „Datenschutzgerechte Cloud: Was Unternehmen wirklich prüfen müssen“. Ob und wie sie mit Vorschau, gemeinsamer Bearbeitung und externen Freigaben zusammenspielt, muss für den vorgesehenen Workflow geprüft werden.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Berufsrechts- oder Datenschutzberatung.

Quellen und Hinweise

  1. Rechtsanwaltsordnung, § 9, RIS. Fachlich geprüft am 6. September 2026. Zurück zum Text
  2. DSGVO, insbesondere Art. 28 und 32. Fachlich geprüft am 6. September 2026. Zurück zum Text
  3. CloudFiles unterstützt durch Datenstandort, Auftragsverarbeitungsvertrag sowie technische und organisatorische Maßnahmen eine DSGVO-konforme Verarbeitung. Ob eine konkrete Verarbeitung rechtskonform ist, hängt insbesondere von Verarbeitungszweck, Rechtsgrundlage, Konfiguration, Berechtigungen und tatsächlicher Nutzung durch den Verantwortlichen ab. Zurück zum Text
  4. Vertraglich zugesagt ist die Verfügbarkeit je Paket laut Service Level Agreement: CloudFiles Single 99,9 %, Business 99,985 %, Enterprise 99,985 %. Der Wert von 99,98 % ist die über die letzten zwölf Monate gemessene Verfügbarkeit unserer Rechenzentren und keine Zusage für die Zukunft. Maßgeblich für Messmethode, Ausnahmen und Service-Gutschriften ist das Service Level Agreement. Zurück zum Text