Befunde und Therapieunterlagen benötigen besonderen Schutz. Gute Technik hilft — rechtskonform wird der Ablauf erst durch passende Regeln und Nutzung.
Befunde, Arztbriefe und Therapieunterlagen gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten.1 Für ihre Verarbeitung braucht es eine passende rechtliche Grundlage beziehungsweise Ausnahme und Schutzmaßnahmen, die dem hohen Risiko entsprechen. Dazu kommt die ärztliche Verschwiegenheit nach § 54 Ärztegesetz.2
Die Wahl eines Cloud-Dienstes lässt sich deshalb nicht auf „EU oder USA“ reduzieren; die allgemeinen Prüfbereiche fasst der Beitrag „Datenschutzgerechte Cloud: Was Unternehmen wirklich prüfen müssen“ zusammen. Zu prüfen sind Vertragspartner, Datenstandorte, Subdienstleister, Fernzugriffe, Auftragsverarbeitungsvertrag, technische und organisatorische Maßnahmen sowie der konkrete Ablauf in der Ordination.
Sechs praktische Prüfpunkte
- Nur befugte Rollen erhalten Zugriff auf Gesundheitsdaten.
- Externe Freigaben sind auf Empfänger, Dokument und Zeitraum begrenzt.
- Transport, Speicherung und — falls eingesetzt — Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sind verständlich dokumentiert.
- Sicherung, Wiederherstellung und Löschung entsprechen dem tatsächlichen Bedarf.
- Zugriffe und Änderungen lassen sich angemessen nachvollziehen.
- Geräte, Konten, Vertretungen und ausgeschiedene Mitarbeitende sind Teil des Sicherheitskonzepts.
CloudFiles für Ärzte und Gesundheitseinrichtungen ermöglicht nach aktueller Produktkonfiguration geregelte Dateiablage und Freigaben; Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist ab Business verfügbar.3 Die Wiederherstellungsfrist gelöschter Dateien richtet sich nach dem gebuchten Paket und steht in der Paketübersicht.
EuroOffice im Praxisalltag
Mit EuroOffice können geeignete Befundvorlagen, interne Schreiben und Tabellen im Browser bearbeitet werden. Das kann lokale Zwischenkopien und Anhänge reduzieren. EuroOffice ersetzt jedoch kein Praxisverwaltungssystem und keine medizinische Freigabe — und die Bearbeitung innerhalb von CloudFiles erfüllt die ärztliche Verschwiegenheit nicht allein. Für Vorlagen, Schriften und spezielle Funktionen ist ein Test mit synthetischen oder sicher anonymisierten Dokumenten notwendig; die Methode dazu beschreibt der Beitrag „DOCX, XLSX und PPTX: Was Office-Kompatibilität wirklich bedeutet“. Einen vollständigen Ablauf beschreibt der Beitrag „Befunde digital bereitstellen“.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine medizinrechtliche oder datenschutzrechtliche Einzelfallprüfung.