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DSGVO für Ärzte und Praxen: Gesundheits­daten sicher in der Cloud verarbeiten

Befunde und Therapieunterlagen benötigen besonderen Schutz. Gute Technik hilft — rechtskonform wird der Ablauf erst durch passende Regeln und Nutzung.

Befunde, Arztbriefe und Therapieunterlagen gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten.1 Für ihre Verarbeitung braucht es eine passende rechtliche Grundlage beziehungsweise Ausnahme und Schutzmaßnahmen, die dem hohen Risiko entsprechen. Dazu kommt die ärztliche Verschwiegen­heit nach § 54 Ärztegesetz.2

Die Wahl eines Cloud-Dienstes lässt sich deshalb nicht auf „EU oder USA“ reduzieren; die allgemeinen Prüfbereiche fasst der Beitrag „Datenschutzgerechte Cloud: Was Unternehmen wirklich prüfen müssen“ zusammen. Zu prüfen sind Vertragspartner, Datenstandorte, Sub­dienstleister, Fernzugriffe, Auftrags­verarbeitungs­vertrag, technische und organisatorische Maßnahmen sowie der konkrete Ablauf in der Ordination.

Sechs praktische Prüfpunkte

  1. Nur befugte Rollen erhalten Zugriff auf Gesundheits­daten.
  2. Externe Freigaben sind auf Empfänger, Dokument und Zeitraum begrenzt.
  3. Transport, Speicherung und — falls eingesetzt — Ende-zu-Ende-Ver­schlüsselung sind verständlich dokumentiert.
  4. Sicherung, Wieder­herstellung und Löschung entsprechen dem tatsächlichen Bedarf.
  5. Zugriffe und Änderungen lassen sich angemessen nachvollziehen.
  6. Geräte, Konten, Vertretungen und ausgeschiedene Mitarbeitende sind Teil des Sicherheitskonzepts.

CloudFiles für Ärzte und Gesundheits­einrichtungen ermöglicht nach aktueller Produktkonfiguration geregelte Dateiablage und Freigaben; Ende-zu-Ende-Ver­schlüsselung ist ab Business verfügbar.3 Die Wieder­herstellungs­frist gelöschter Dateien richtet sich nach dem gebuchten Paket und steht in der Paketübersicht.

EuroOffice im Praxisalltag

Mit EuroOffice können geeignete Befundvorlagen, interne Schreiben und Tabellen im Browser bearbeitet werden. Das kann lokale Zwischenkopien und Anhänge reduzieren. EuroOffice ersetzt jedoch kein Praxisverwaltungssystem und keine medizinische Freigabe — und die Bearbeitung innerhalb von CloudFiles erfüllt die ärztliche Verschwiegen­heit nicht allein. Für Vorlagen, Schriften und spezielle Funktionen ist ein Test mit synthetischen oder sicher anonymisierten Dokumenten notwendig; die Methode dazu beschreibt der Beitrag „DOCX, XLSX und PPTX: Was Office-Kompatibilität wirklich bedeutet“. Einen vollständigen Ablauf beschreibt der Beitrag „Befunde digital bereitstellen“.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine medizinrechtliche oder datenschutzrechtliche Einzelfallprüfung.

Quellen und Hinweise

  1. DSGVO, insbesondere Art. 9, 28 und 32. Fachlich geprüft am 6. September 2026. Zurück zum Text
  2. Ärztegesetz 1998, § 54, RIS. Fachlich geprüft am 6. September 2026. Zurück zum Text
  3. Produktangabe von CloudNow zu CloudFiles, Stand 6. September 2026; Grundlage sind die aktuellen Angaben auf der Sicherheitsseite und in der Paketübersicht. Fachlich geprüft am 6. September 2026. Zurück zum Text
  4. CloudFiles unterstützt durch Datenstandort, Auftragsverarbeitungsvertrag sowie technische und organisatorische Maßnahmen eine DSGVO-konforme Verarbeitung. Ob eine konkrete Verarbeitung rechtskonform ist, hängt insbesondere von Verarbeitungszweck, Rechtsgrundlage, Konfiguration, Berechtigungen und tatsächlicher Nutzung durch den Verantwortlichen ab. Zurück zum Text
  5. Vertraglich zugesagt ist die Verfügbarkeit je Paket laut Service Level Agreement: CloudFiles Single 99,9 %, Business 99,985 %, Enterprise 99,985 %. Der Wert von 99,98 % ist die über die letzten zwölf Monate gemessene Verfügbarkeit unserer Rechenzentren und keine Zusage für die Zukunft. Maßgeblich für Messmethode, Ausnahmen und Service-Gutschriften ist das Service Level Agreement. Zurück zum Text