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Digitale Belege und Arbeitspapiere: Cloud-Check für Steuer­kanzleien

Ein Dokumentenportal kann Rückfragen und Anhänge reduzieren. Für Steuer­kanzleien zählen aber ebenso Verschwiegen­heit, Aufbewahrung und vollständiger Export.

Belege, Saldenlisten, Aus­wertungen und Rückfragen wechseln in Steuer­kanzleien regelmäßig zwischen Mandantschaft und Sachbearbeitung. Ein gemeinsamer Dokumentenraum kann Medienbrüche reduzieren — vorausgesetzt, Rollen und Fristen sind sauber definiert.

§ 80 WTBG 2017 verpflichtet Berufsberechtigte zur Verschwiegen­heit über anvertraute Angelegenheiten und bekannt gewordene Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse der Auftraggeber liegt.1 Für bestimmte Bücher, Aufzeichnungen und Belege sieht § 132 BAO grundsätzlich eine siebenjährige Aufbewahrung vor und erlaubt unter Bedingungen die Aufbewahrung auf Datenträgern, wenn die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftgetreue Wiedergabe gewährleistet ist.2 Daraus folgt nicht, dass ein beliebiger Cloud-Ordner automatisch ein gesetzeskonformes Archiv ist.

Der Workflow sollte zwischen laufender Zusammen­arbeit und gesetzlicher Aufbewahrung unterscheiden. CloudFiles kann Belege aufnehmen, Zugriffe steuern und Arbeitsdokumente gemeinsam bereitstellen. Die Kanzlei muss zusätzlich festlegen, welches System das führende Archiv ist, wie Fristen gesteuert, Exporte erzeugt und Löschsperren behandelt werden.

Mit EuroOffice lassen sich Begleitschreiben, Tabellen und Präsen­tationen im Browser bearbeiten. Fachsoftware, Makros, Datenimporte oder digitale Signaturen werden dadurch nicht automatisch ersetzt. Repräsentative XLSX-Dateien müssen samt Formeln, Verknüpfungen und Export getestet werden (Prüfmethode).

CloudFiles für Steuer­berater und Wirtschafts­prüfer ist deshalb Teil eines dokumentierten Prozesses: Upload, Prüfung, Rückfrage, Bearbeitung, Freigabe, Übergabe ins führende System und abschließender Entzug externer Rechte. Die eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen beschreibt die Sicherheitsseite, die allgemeinen Prüfbereiche „Datenschutzgerechte Cloud: Was Unternehmen wirklich prüfen müssen“.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Berufsrechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung.

Quellen und Hinweise

  1. Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, § 80, RIS. Fachlich geprüft am 6. September 2026. Zurück zum Text
  2. Bundesabgabenordnung, § 132, RIS. Fachlich geprüft am 6. September 2026. Zurück zum Text
  3. CloudFiles unterstützt durch Datenstandort, Auftragsverarbeitungsvertrag sowie technische und organisatorische Maßnahmen eine DSGVO-konforme Verarbeitung. Ob eine konkrete Verarbeitung rechtskonform ist, hängt insbesondere von Verarbeitungszweck, Rechtsgrundlage, Konfiguration, Berechtigungen und tatsächlicher Nutzung durch den Verantwortlichen ab. Zurück zum Text (Stelle 1 von 2) Zurück zum Text (Stelle 2 von 2)
  4. Vertraglich zugesagt ist die Verfügbarkeit je Paket laut Service Level Agreement: CloudFiles Single 99,9 %, Business 99,985 %, Enterprise 99,985 %. Der Wert von 99,98 % ist die über die letzten zwölf Monate gemessene Verfügbarkeit unserer Rechenzentren und keine Zusage für die Zukunft. Maßgeblich für Messmethode, Ausnahmen und Service-Gutschriften ist das Service Level Agreement. Zurück zum Text